30. Novelle der StVO bringt neue Regelungen für den Radverkehr • Factum
Factum steht für zielgruppen- und anwenderInnen-orientierte Motiv- und Bedürfnisforschung. Der Schwerpunkt liegt auf Mobilität und sozialer Innovation.
Öffentlicher Verkehr, Verhaltensänderung, Vigilanz, Radfahren, Gehen, Verkehrssicherheit, IKT, Digitalisierung, Automatisierung, Autonomes Fahren, Mobilitätsbedürfnisse, Barrierefreiheit, Assistenzsysteme, Lebensqualität, Raumqualität, Haltestelle, Kampagne, Kinder, Jugendliche, SeniorInnen, Demenz, Multimodales Mobilitätsverhalten, Qualitative und quantitative Forschungsmethoden, Interviews, Fokusgruppen, Beobachtungen, Statistische Analysen, Literaturstudien
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30. Novelle der StVO bringt neue Regelungen für den Radverkehr

Mit der 30 StVO Novelle traten mit 1. April 2019 einige Änderungen für den Radverkehr in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:

Reißverschlusssystem für alle: Bei Radwegen, die in die Fahrbahn übergehen, hatten RadfahrerInnen bisher Wartepflicht gegenüber dem Autoverkehr. Jetzt sind sie gleichberechtigt und dürfen sich in den Fließverkehr einordnen.

Vorrang: Wenn RadfahrerInnen auf einem Radfahrstreifen parallel zum Fließverkehr fahren, dann haben sie künftig Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Bisher mussten sie warten.

Radfahrausweis bereits ab dem neunten Lebensjahr: Der Radfahrausweis kann bereits ab dem neunten Geburtstag erworben werden und nicht mehr erst mit dem vollendenten 10. Lebensjahr.

Ausführlichere Information finden Sie auf der Radlobby-Seite unter:

https://www.radlobby.at/oesterreich/30-stvo-novelle-tritt-in-kraft