
07 Apr. 30. Novelle der StVO bringt neue Regelungen für den Radverkehr
Mit der 30 StVO Novelle traten mit 1. April 2019 einige Änderungen für den Radverkehr in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:
Reißverschlusssystem für alle: Bei Radwegen, die in die Fahrbahn übergehen, hatten RadfahrerInnen bisher Wartepflicht gegenüber dem Autoverkehr. Jetzt sind sie gleichberechtigt und dürfen sich in den Fließverkehr einordnen.
Vorrang: Wenn RadfahrerInnen auf einem Radfahrstreifen parallel zum Fließverkehr fahren, dann haben sie künftig Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Bisher mussten sie warten.
Radfahrausweis bereits ab dem neunten Lebensjahr: Der Radfahrausweis kann bereits ab dem neunten Geburtstag erworben werden und nicht mehr erst mit dem vollendenten 10. Lebensjahr.
Ausführlichere Information finden Sie auf der Radlobby-Seite unter:
https://www.radlobby.at/oesterreich/30-stvo-novelle-tritt-in-kraft